behördengänge
"in welcher angelegenheit?"
[die dame vom amt stellt sich nicht vor, hält es nicht für nötig, namen zu notieren, unterbricht die darstellung des sachverhalts, um fragen zu einem anderen thema zu stellen.]
"vielleicht könnten Sie der einfachheit halber den fall auf Ihrem rechner aufrufen?"
"ach, Sie waren schonmal da?"
"ich nicht, aber die jungen leute hier dürften Ihnen bekannt sein."
[vorausgegangen waren diverse besuche, bei denen unvollständige bis widersprüchliche angaben seitens der sachbearbeiter gemacht wurden, so dass die aufenthaltsgenehmigung mehrmals an irgendetwas scheiterte. auf beschwerde beim vorgesetzten die belehrung: amtssprache ist deutsch, da gab es sicher missverständnisse. (meine tochter ist deutsche und spricht ausgezeichnet deutsch.) man hatte sich sogar geweigert, zahlen aus einem in englisch verfassten dokument zu entnehmen und sich dem antragsteller gegenüber in herablassendster weise aufgeführt.]
"in welcher beziehung stehen Sie zu dem jungen mann?" "hat Sie das zu interessieren?" "normal nicht." "gut. dann bitte einmal 'normal'."
"den mietvertrag haben Sie dabei?" "nein. die wohnung gehört mir." "ist sie abbezahlt?" "ich wohne dort seit 10 jahren." "ich will wissen, wie hoch Ihre monatlichen verpflichtungen sind." "dann fragen Sie bitte danach."
[ich lege diverse unterlagen vor, die sie zu überfordern scheinen. allein die größe fällt ihr ins auge.]
"da wohnen Sie doch nicht alleine?" "warum nicht?" "ja oder nein?" "ja und nein (heißt: ich wohne alleine, habe aber gerne gäste)." "haben Sie weitere einnahmen?" "keine regelmäßigen." "haben Sie weitere verpflichtungserklärungen dieser art unterschrieben?" "nicht dass ich wüsste." "wie hoch ist der unterhalt für Ihre kinder?" "je nach bedarf. darf ich Ihnen bei der gelegenheit meinen sohn vorstellen?" (dieser, im look auch eher fremdländisch, nickt freundlich) "das interessiert hier nicht!" "entschuldigung. weitere fragen Ihrerseits?" "die kinder wohnen beim vater?" "nein." "aber sie haben die gleiche adresse?" "ja. sie haben dort wohnungen gemietet." "beim vater? warum?" "er vermietet wohnungen." "und wohnt dort auch selbst?" (ausgewiesenes sanierungsgebiet) "warum nicht? das haus hat 16 wohnungen."
ergebnis: stempel "wohnraum ausreichend/ einkünfte gesichert" erhalten.
am ende habe ich mich verpflichtet, alle öffentlichen mittel zu erstatten, die "für den lebensunterhalt des ausländers, einschließlich der versorgung mit wohnraum und der versorgung im krankheits- oder pflegefall", aufgewendet werden. auch die kosten der ausreise hätte ich im ernstfall zu tragen. aber was soll's. mein kind liebt ihn und ich wahrscheinlich auch.