nicht mitbekommen hatte ich, dass die sogenannten querversetzungen im vergangenen sommer abgeschafft wurden.
schüler der jahrgangsstufe 5, die auf wunsch ihrer eltern, aber entgegen der empfehlung der grundschule ein gymnasium oder eine realschule besuchten, konnten also zu diesem schuljahr nicht mehr in die nächstniedrigere schulform versetzt werden, falls sie mit den gegebenen anforderungen nicht zurechtkamen.
der direktor eines größeren gymnasium berichtete mir, dass er, da die anderen klassen ja schon gebildet waren, nicht umhin kam, eine klasse für diese schüler einzurichten, in der nun - sozusagen auf wunsch der eltern - gesamtschulunterricht stattfindet. die lehrer, die dort unterrichten, habe er teilweise dienstverpflichten müssen.