31.08.2008
rechtslage hin oder her, ich finde, wenn ein eichhörnchen auf einer vierspurigen straße den zebrastreifen benutzt, um diese zu überqueren, umsichtig nach rechts und links schaut, dann aber auf der verkehrsinsel in der mitte stutzt, weil kaum vorhandene verkehrsströme durch sonntagvormittägliche ampelausschaltung nicht mehr gelenkt werden, ist es nicht nur ein gebot der höflichkeit, ihm durch zeitiges abbremsen zu signalisieren, dass es weitergehen kann. das kleine eichhörnchen hat mich jedenfalls verstanden und mir auch freundlich zugenickt - was man von dem riesendeppen, der mir draufgefahren ist, nicht behaupten kann.