05.05.2007
wenn jemand nach mehr als zwanzig jahren zuhause ausziehen will, ist das eine sache. eine andere, dass man den termin hinauszögert, bis der sohn die letzte abiprüfung in der tasche hat. wieder eine andere, schon vor wochen einen anwalt aufgesucht und mit ihm ein schreiben formuliert zu haben, das dann am tag x bei der (ahnungslosen) familie eingeht.
unabhängig davon, ob mir diese geschichte nun gefällt oder nicht, eine notlage, aus der sich ein unterkunftsbegehren herleiten ließe, kann ich nicht erkennen, auch wenn sie meine wohnung "so schön groß" findet.