"private collection"
24.03.2007

"darf die asche eines vestorbenen ins ausland gebracht, dort zu einem diamanten gepresst und anschließend als schmuck getragen werden?"

eine interessante frage, mit der sich das hiesige amtsgericht am kommenden dienstag zu befassen hat.

"... in die schweiz bringen, sie dort von anorganischen bestandteilen befreien und anschließend zu einem diamanten pressen lassen - ein in deutschland unzulässiges, im nachbarland schweiz jedoch erlaubtes verfahren."

"sie erwirkte vor wenigen tagen im eilverfahren eine einstweilige verfügung, die es untersagt, die asche ins ausland zu bringen."

"... widerspruch eingelegt."

"das von ihr beabsichtigte verfahren entspreche seinen wünschen."

"... befinden sich urne und asche in neutraler hand des bestatters."